• Kompetent und Zuverlässig
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  • Individuelle Freizeitgestaltung
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  • Ein Platz an der Sonne
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  • Natürliche Landschaften
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Beherbungsgewerbe

(empfohlen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband)
(§§ 145-151, 631, 675-676 BGB)

Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form verpflichtend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Zimmer  nicht in Anspruch nimmt, eine Stornogebühr zu zahlen.

Die Stornierung ist bis 4 Wochen vor Anreise ist gebührenfrei danach fallen Stornokosten in Höhe von 60%-80% an.

Falls das Zimmer weitervermietet werden kann fallen keine Kosten an.

An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet.
Maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. einer Reiseabbruchversicherung, welche in bestimmten Fällen die Stornokosten übernimmt.


Buchungshotline

Tel.: +49 8247 3500-0
täglich von 8.00 – 17.30