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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Beherbungsgewerbe

(empfohlen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband)
(§§ 145-151, 631, 675-676 BGB)

Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form verpflichtend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Zimmer  nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise.

Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht:
40 % des Preises für Übernachtung / Vollpension
30 % des Preises für Übernachtung / Halbpension
20 % des Preises für Übernachtung / Frühstück

An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet.
Maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. einer Reiseabbruchversicherung, welche in bestimmten Fällen die Stornokosten übernimmt.


Buchungshotline

Tel.: +49 8247 3500-0